Unsere Geschäftsbedingungen für Reisen, Tourneen und Events

Allgemein

  • Unsere Vertrags­bedingungen gelten ausschließ­lich und auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertrags­partner (im folgenden VP genannt). Entgegen­stehende / abweichende Beding­ungen des VP erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten aus­drück­lich schrift­lich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Vertrags­bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegen­stehender / abweichen­der Beding­ungen des VP unsere Leist­ungen an diesen vor­behalt­los ausführen.

Vertragsschluss

  • Mit Übermitt­lung des Angebotes bietet Ulrich Schmeken (im folgenden US genannt) dem VP den Abschluss eines Transport­vertrages an. An das Angebot ist US 10 Kalender­tage gebunden. Die Annahme hat durch den VP schriftlich binnen der 10 Kalender­tage bei US einzugehen. Der Besteller sichert zu, dass er als Vertreter des VP bevoll­mächtigt ist und in dessen Auftrag handelt.

Unwesentliche Abweichungen

  • US behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund vom Transport­vertrag abzuwei­chen, sofern diese Abwei­chungen unwesent­lich sind und den Gesamt­charakter des geschul­deten Transports nicht verändern. Insbeson­dere gilt dieser Vorbehalt für den Fall, dass die Gestellung von am Markt einzig­artigen Fahr­zeugen aus tech­nischen oder organisa­torischen Gründen nicht möglich ist. In diesem Fall ist US berechtigt, ein angemessenes Fahr­zeug zum Einsatz zu bringen, das denselben Zweck erfüllt.

Zahlungsmodus

  • In der Auftrags­bestätigung durch US wird der Zahlungs­modus fest­geschrieben und vom VP unterschrieben. Die Zahl­ungen oder Abschlags­zahlungen müssen bis zu den fest­gesetzten Daten auf dem Konto von US einge­gangen sein.

Preisveränderungen

  • Preis­veränderungen bedürfen der schrift­lichen Form. Preis­veränderungen aufgrund von behörd­lichen Maßnahmen, nach­haltiger Verän­derungen von Wechsel­kurs­paritäten, erheb­licher Stei­gerung von Treib­stoff­kosten und anderen nicht von US zu vertre­tenden Umständen bleiben ausdrück­lich vorbehalten.

Lenk- und Ruhezeiten

  • US weist darauf hin, dass US aufgrund gesetz­licher Vor­schriften ver­pflichtet ist, die gesetz­lichen Lenk- und Ruhe­zeiten einzuhalten. Sollte eine Über­chreitung der gesetz­lich vorgeschrie­benen Lenk- und Schicht­zeiten vom VP ausdrück­lich gewünscht werden, oder hat der VP eine Fahrtzeit­über­schreitung zu verantworten, so trägt der VP die anfallenden Kosten für den zweiten Fahrer.

Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheits­vorschriften

  • Für die genannten Vorschrif­ten ist jeder Fahrgast selbst verant­wortlich. US übernimmt keine Haftung für Nachteile, die sich aus der Nicht­befolgung der jeweiligen einschläg­igen Vor­schriften ergeben, auch wenn sich diese Vorschrif­ten nach Vertrags­schluss geändert haben sollten.

Verhalten der Fahrgäste

  • Fahrgäste haben sich bei der Benutzung der Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicher­heit des Betriebes, ihre eigene Sicher­heit und die Rück­sicht auf andere Personen gebietet. Anwei­sungen der Fahrer sind Folge zu leisten, insbe­sondere ist es den Fahr­gästen untersagt:
    • die Benutz­barkeit der Fahr­zeuge, insbe­sondere der Durch­gänge, der Ein- und Ausstiege, durch sperrige Gegen­stände zu beein­trächtigen.
    • Sicherungs­einrichtungen miss­bräuch­lich zu betä­tigen, Flucht­wege zu verstellen, Nothähne und Notaus­stiege miss­bräuch­lich zu benutzen.

Beförderung von Sachen

  • US ist verpflichtet, das Gepäck der Fahrgäste in Form von Koffern oder Reise­taschen (Garderobe und persönlicher Lebens­bedarf) zu trans­portieren. US ist nicht verpflichtet, technische Geräte, technische Ausrüstung, insbesondere die Backline der VP zu tran­sportieren. Führt US dennoch den Trans­port von technischer Ausrüstung und / oder der Backline durch, so ist jede Haftung für den Verlust und / oder die Beschädi­gung dieser Gegen­stände, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grob fahr­lässiges Verhalten durch US vor, ausgeschlossen. Sollte technische Ausrüs­tung und / oder Backline durch US auf ausdrück­lichen Wunsch des VP befördert werden, so ist dieser ver­pflichtet, die Kosten einer zusätzlich durch US abzuschlies­senden Backline-Versicherung zu tragen. Zum Abschluss dieser Ver­sicherung ist US jedoch nicht ver­pflichtet. US haftet für Beschä­digung und Abhanden­kommen von Reise­gepäck durch Betriebs­mittel­unfall bis zur Höhe von 1000,00 € je Fahr­gast, jedoch nicht bei Einbruch und Diebstahl. Die allgemeine Haftung von US ist auf Vorsatz oder grobe Fahr­lässig­keit beschränkt. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer geeigneten Ver­sicherung. US übernimmt ferner keine Haf­tung für Folge­schäden von Personen- und Sach­schäden, insbesondere Vermögens­schäden. Der Haftungs­ausschluss gilt nicht, wenn die Folge­schäden auf Vorsatz oder grobe Fahr­lässigkeit zurückzu­führen sind.

Haftung

  • US garantiert keine Ankunfts­zeiten und haftet nicht für Ver­spä­tungen beim Transport des VP, es sei denn, die verspätete Ankunft ist durch grob fahr­lässiges oder vorsätz­liches Verhalten von US verursacht worden. Die Fahr­zeiten unserer Busse werden nach durch­schnitt­lichen Verkehrs­verhältnissen festgelegt und sind ohne Gewähr. Abweich­ungen von Fahrt- und Ankunft­zeiten, ins­besondere durch Verkehrs­behinderungen, Betriebs­störungen oder Unter­brechungen, nicht vor­her­sehbarer außer­gewöhnlicher Umstände wie z.B. Streik, Krieg, Unruhen, behördliche Anordnungen etc., sowie Platz­mangel und unrichtige Auskünfte begründen keine Ersatz­ansprüche. Insoweit wird auch keine Gewähr für das Einhalten von Anschlüssen jeder Art über­nommen. Insofern haftet US nicht für entgang­enen Gewinn oder sonstige Schäden des VP. Soweit sich nach­stehend nichts anderes ergibt, sind Schaden­ersatz­ansprüche des VP aus der Durch­führung des Transportes aus­geschlossen. Sollte ein Trans­port nicht oder nicht recht­zeitig durchgeführt oder vollendet werden und ist die Ursache der Ausfall eines Fahrzeugs aus Gründen, die US zu vertreten hat, so beschränkt sich der Schaden­ersatz­anspruch des VP auf die Durch­führung eines Ersatz­transportes und den Ersatz der Kosten für die Unter­bringung des VP bis zur Gestellung eines Fahrzeugs. Ein weiterer Ersatz des Schadens ist aus­geschlossen. Ins­besondere übernimmt US keine Haf­tung für Folge-, Personen- und Vermögens­schäden; es sei denn, diese Schäden sind vorsätz­lich oder grob fahr­lässig verursacht worden. Im übrigen ist der VP verpflichtet, alles ihm zumutbare zur Schadens­minderung beizu­tragen. Diese Haftungs­freizeich­nung gilt nicht, soweit die Schadens­ursache auf Vorsatz oder grober Fahr­lässig­keit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der VP wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigen­schaft Schaden­ersatz­ansprüche wegen Nicht­erfüllung macht. Eine weiter­gehende Haf­tung auf Schaden­ersatz ist - ohne Rück­sicht auf die Rechts­natur des geltend gemachten Anspruchs - aus­geschlossen. Diese Regelung gilt nicht für Ansprüche aus anfäng­lichen Unvermögen oder zu vertretende Unmög­lichkeit. Seit die Haftung aus­geschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haf­tung der Ange­stellten, Arbeit­nehmer, Mit­arbeiter, Vertreter, Erfüllungs­gehilfen und freier Mit­arbeiter von US.

Weitergabe an Dritte

  • US behält sich das Recht vor, erhaltene Aufträge an Dritte weiter­zugeben.

Kündigung

  • US kann diesen Vertrag kündigen, ohne eine weitere Frist­setzung mit Ablehnungs­androhung erklären zu müssen, wenn:
    • der VP mit seinen Zahlungs­pflichten ganz oder teil­weise in Verzug kommt, er seine Zahl­ungen ein­stellt, oder wenn hin­sicht­lich seines Vermögens der Antrag auf Eröffnung eines gericht­lichen Ver­gleichs- oder Konkurs­verfahrens gestellt wird.
    • die Durch­führung des Transportes infolge bei Vertrags­abschluss nicht vorher­sehbarer, außer­gewöhnlicher Umstände (z. B. Krieg, Streik, Unruhen, behörd­liche Anord­nungen etc.) unver­hältnis­mäßig erschwert, gefähr­det oder wesent­lich beeinträch­tigt wird.
    • die Fahr­zeuge ohne Zustimm­ung von US Dritten zur Nut­zung über­lassen werden.
    • bei grob ungebühr­lichen Verhalten der Fahr­gäste.
  • US hat Vertrags­partner auf Folgendes hinge­wiesen: eine Kündigung führt dazu, dass der Transport umgehend gestoppt wird.
  • Das Kündigungs­recht des VP aus § 649 BGB wird ausge­schlossen.
  • Kündigt der VP vor Reise­antritt, so ist folgende Vergütung für US fällig:
    • 4 Wochen vor Reise­antritt: 30%
    • 2 Wochen vor Reise­antritt: 50%
    • 13 Tage vor Reise­antritt: 75% des Gesamt­honorars von US

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

  • Die Unwirksam­keit einzelner Bestimm­ungen des Transport­vertrages oder der Allgemeinen Geschäfts­bedingungen hat nicht die Unwirk­samkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

Gerichtstand

  • Gerichtsstand ist Münster. US ist jedoch berechtigt, den VP auch an seinem Wohn- / Geschäfts­sitz zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundes­republik Deutsch­land.

Sicherheit

  • Der VP sichert zu, dass der jeweilige ört­liche Veran­stalter durch den VP auf seine Sicherungs­pflichten gegenüber dem Personal und den Fahr­zeugen von US hinge­wiesen und belehrt wurde.