Unsere Geschäftsbedingungen für Reisen, Tourneen und Events
Allgemein
Unsere Vertragsbedingungen gelten ausschließlich und auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner (im folgenden VP genannt). Entgegenstehende / abweichende Bedingungen des VP erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender / abweichender Bedingungen des VP unsere Leistungen an diesen vorbehaltlos ausführen.
Vertragsschluss
Mit Übermittlung des Angebotes bietet Ulrich Schmeken (im folgenden US genannt) dem VP den Abschluss eines Transportvertrages an. An das Angebot ist US 10 Kalendertage gebunden. Die Annahme hat durch den VP schriftlich binnen der 10 Kalendertage bei US einzugehen. Der Besteller sichert zu, dass er als Vertreter des VP bevollmächtigt ist und in dessen Auftrag handelt.
Unwesentliche Abweichungen
US behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund vom Transportvertrag abzuweichen, sofern diese Abweichungen unwesentlich sind und den Gesamtcharakter des geschuldeten Transports nicht verändern. Insbesondere gilt dieser Vorbehalt für den Fall, dass die Gestellung von am Markt einzigartigen Fahrzeugen aus technischen oder organisatorischen Gründen nicht möglich ist. In diesem Fall ist US berechtigt, ein angemessenes Fahrzeug zum Einsatz zu bringen, das denselben Zweck erfüllt.
Zahlungsmodus
In der Auftragsbestätigung durch US wird der Zahlungsmodus festgeschrieben und vom VP unterschrieben. Die Zahlungen oder Abschlagszahlungen müssen bis zu den festgesetzten Daten auf dem Konto von US eingegangen sein.
Preisveränderungen
Preisveränderungen bedürfen der schriftlichen Form. Preisveränderungen aufgrund von behördlichen Maßnahmen, nachhaltiger Veränderungen von Wechselkursparitäten, erheblicher Steigerung von Treibstoffkosten und anderen nicht von US zu vertretenden Umständen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Lenk- und Ruhezeiten
US weist darauf hin, dass US aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten. Sollte eine Überchreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Schichtzeiten vom VP ausdrücklich gewünscht werden, oder hat der VP eine Fahrtzeitüberschreitung zu verantworten, so trägt der VP die anfallenden Kosten für den zweiten Fahrer.
Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Für die genannten Vorschriften ist jeder Fahrgast selbst verantwortlich. US übernimmt keine Haftung für Nachteile, die sich aus der Nichtbefolgung der jeweiligen einschlägigen Vorschriften ergeben, auch wenn sich diese Vorschriften nach Vertragsschluss geändert haben sollten.
Verhalten der Fahrgäste
Fahrgäste haben sich bei der Benutzung der Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebietet. Anweisungen der Fahrer sind Folge zu leisten, insbesondere ist es den Fahrgästen untersagt:
die Benutzbarkeit der Fahrzeuge, insbesondere der Durchgänge, der Ein- und Ausstiege, durch sperrige Gegenstände zu beeinträchtigen.
Sicherungseinrichtungen missbräuchlich zu betätigen, Fluchtwege zu verstellen, Nothähne und Notausstiege missbräuchlich zu benutzen.
Beförderung von Sachen
US ist verpflichtet, das Gepäck der Fahrgäste in Form von Koffern oder Reisetaschen (Garderobe und persönlicher Lebensbedarf) zu transportieren. US ist nicht verpflichtet, technische Geräte, technische Ausrüstung, insbesondere die Backline der VP zu transportieren. Führt US dennoch den Transport von technischer Ausrüstung und / oder der Backline durch, so ist jede Haftung für den Verlust und / oder die Beschädigung dieser Gegenstände, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten durch US vor, ausgeschlossen. Sollte technische Ausrüstung und / oder Backline durch US auf ausdrücklichen Wunsch des VP befördert werden, so ist dieser verpflichtet, die Kosten einer zusätzlich durch US abzuschliessenden Backline-Versicherung zu tragen. Zum Abschluss dieser Versicherung ist US jedoch nicht verpflichtet. US haftet für Beschädigung und Abhandenkommen von Reisegepäck durch Betriebsmittelunfall bis zur Höhe von 1000,00 € je Fahrgast, jedoch nicht bei Einbruch und Diebstahl. Die allgemeine Haftung von US ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer geeigneten Versicherung. US übernimmt ferner keine Haftung für Folgeschäden von Personen- und Sachschäden, insbesondere Vermögensschäden. Der Haftungsausschluss gilt nicht, wenn die Folgeschäden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
Haftung
US garantiert keine Ankunftszeiten und haftet nicht für Verspätungen beim Transport des VP, es sei denn, die verspätete Ankunft ist durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von US verursacht worden. Die Fahrzeiten unserer Busse werden nach durchschnittlichen Verkehrsverhältnissen festgelegt und sind ohne Gewähr. Abweichungen von Fahrt- und Ankunftzeiten, insbesondere durch Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder Unterbrechungen, nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände wie z.B. Streik, Krieg, Unruhen, behördliche Anordnungen etc., sowie Platzmangel und unrichtige Auskünfte begründen keine Ersatzansprüche. Insoweit wird auch keine Gewähr für das Einhalten von Anschlüssen jeder Art übernommen. Insofern haftet US nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Schäden des VP. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadenersatzansprüche des VP aus der Durchführung des Transportes ausgeschlossen. Sollte ein Transport nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt oder vollendet werden und ist die Ursache der Ausfall eines Fahrzeugs aus Gründen, die US zu vertreten hat, so beschränkt sich der Schadenersatzanspruch des VP auf die Durchführung eines Ersatztransportes und den Ersatz der Kosten für die Unterbringung des VP bis zur Gestellung eines Fahrzeugs. Ein weiterer Ersatz des Schadens ist ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt US keine Haftung für Folge-, Personen- und Vermögensschäden; es sei denn, diese Schäden sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden. Im übrigen ist der VP verpflichtet, alles ihm zumutbare zur Schadensminderung beizutragen. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der VP wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung macht. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Diese Regelung gilt nicht für Ansprüche aus anfänglichen Unvermögen oder zu vertretende Unmöglichkeit. Seit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und freier Mitarbeiter von US.
Weitergabe an Dritte
US behält sich das Recht vor, erhaltene Aufträge an Dritte weiterzugeben.
Kündigung
US kann diesen Vertrag kündigen, ohne eine weitere Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung erklären zu müssen, wenn:
der VP mit seinen Zahlungspflichten ganz oder teilweise in Verzug kommt, er seine Zahlungen einstellt, oder wenn hinsichtlich seines Vermögens der Antrag auf Eröffnung eines gerichtlichen Vergleichs- oder Konkursverfahrens gestellt wird.
die Durchführung des Transportes infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (z. B. Krieg, Streik, Unruhen, behördliche Anordnungen etc.) unverhältnismäßig erschwert, gefährdet oder wesentlich beeinträchtigt wird.
die Fahrzeuge ohne Zustimmung von US Dritten zur Nutzung überlassen werden.
bei grob ungebührlichen Verhalten der Fahrgäste.
US hat Vertragspartner auf Folgendes hingewiesen: eine Kündigung führt dazu, dass der Transport umgehend gestoppt wird.
Das Kündigungsrecht des VP aus § 649 BGB wird ausgeschlossen.
Kündigt der VP vor Reiseantritt, so ist folgende Vergütung für US fällig:
4 Wochen vor Reiseantritt: 30%
2 Wochen vor Reiseantritt: 50%
13 Tage vor Reiseantritt: 75% des Gesamthonorars von US
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Transportvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.
Gerichtstand
Gerichtsstand ist Münster. US ist jedoch berechtigt, den VP auch an seinem Wohn- / Geschäftssitz zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sicherheit
Der VP sichert zu, dass der jeweilige örtliche Veranstalter durch den VP auf seine Sicherungspflichten gegenüber dem Personal und den Fahrzeugen von US hingewiesen und belehrt wurde.