Unsere Geschäftsbedingungen für Chauffeurservice

Allgemein

  • Unsere Vertrags­bedingungen gelten ausschließlich und auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertrags­partner (im folgenden VP genannt). Entgegen­stehende / abweichende Bedingungen des VP erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrück­lich schrift­lich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Vertrags­bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis ent­gegen­stehender / abweichender Bedin­gungen des VP unsere Leistungen an diesen vorbehalt­los ausführen.

Vertragsschluss

  • Mit Übermittlung des Angebotes bietet Johann Klipan (im folgenden JK genannt) dem VP den Abschluss eines Transport­vertrages an. An das Angebot ist JK 10 Kalendertage gebunden. Die Annahme hat durch den VP schrift­lich binnen der 10 Kalendertage bei JK einzugehen. Der Besteller sichert zu, dass er als Vertreter des VP bevoll­mächtigt ist und in dessen Auftrag handelt.

Unwesentliche Abweichungen

  • JK behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund vom Transport­vertrag abzuweichen, sofern diese Abweichungen unwesentlich sind und den Gesamt­charakter des geschuldeten Transports nicht verändern. Insbesondere gilt dieser Vorbehalt für den Fall, dass die Gestell­ung von am Markt einzig­artigen Fahrzeugen aus technischen oder organisa­torischen Gründen nicht möglich ist. In diesem Fall ist JK berechtigt, ein ange­messenes Fahrzeug zum Einsatz zu bringen, das denselben Zweck erfüllt.

Zahlungsmodus

  • In der Auftrags­bestätigung von JK wird der Zahlungs­modus vereinbart. Da es sich um eine Dienst­leistung handelt, ist der Rechnungs­betrag sofort nach Rechnungs­erhalt ohne Abzug zu zahlen, es sei denn, es ist ein Zahlungs­ziel in der Rechnung auf­geführt.

Preisveränderungen

  • Preis­veränderungen bedürfen der schriftlichen Form. Preisveränderungen aufgrund von behördlichen Maßnahmen, nachhaltiger Veränder­ungen von Wechsel­kurs­paritäten, erheblicher Stei­gerung von Treib­stoff­kosten und anderen nicht von JK zu vertretenden Umständen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Lenk- und Ruhezeiten

  • JK weist darauf hin, dass JK aufgrund gesetz­licher Vor­schriften im gewerblichen Personen­transport verpflichtet ist, den Chauffeuren ausreichende Ruhe­zeiten zu gewährleisten. Im Interesse des VP wird darauf hingewiesen, dass die Fahrzeit­planungen hierauf Rücksicht nehmen sollten.

Verhalten der Fahrgäste

  • Fahrgäste haben sich bei der Benutzung der Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit des Betriebes, ihre eigene Sicher­heit und die Rück­sicht auf andere Personen gebietet. Anwei­sungen der Fahrer sind Folge zu leisten, ins­besondere ist es den Fahrgästen untersagt:
    • die Benutz­barkeit der Fahrzeuge, insbesondere der Durchgänge, der Ein- und Ausstiege, durch sperrige Gegen­stände zu beeinträchtigen.
    • Sicherungs­einrich­tungen miss­bräuch­lich zu betätigen, Fluchtwege zu verstellen, Nothähne und Not­ausstiege miss­bräuchlich zu benutzen.

Beförderung von Sachen

  • JK ist verpflichtet das Gepäck der Fahrgäste in Form von Koffern oder Reise­taschen (Garderobe und persönlicher Lebensbedarf) zu trans­portieren. Die allgemeine Haftung von JK ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer geeigneten Versicherung. JK übernimmt ferner keine Haftung für Folge­schäden von Personen- und Sach­schäden, insbesondere Vermögens­schäden. Der Haftungs­ausschluss gilt nicht, wenn die Folge­schäden auf Vorsatz oder grobe Fahr­lässigkeit zurückzuführen sind.

Haftung

  • JK garantiert keine Ankunfts­zeiten und haftet nicht für Verspätungen beim Transport des VP, es sei denn, die verspätete Ankunft ist durch grob fahr­lässiges oder vorsätz­liches Verhalten von JK verursacht worden. Die Fahr­zeiten unserer Fahr­zeuge werden nach durch­schnitt­lichen Verkehrs­verhält­nissen festgelegt und sind ohne Gewähr. Abwei­chungen von Fahrt- und Ankunft­zeiten, insbe­sondere durch Verkehrs­behinderungen, Betriebs­störungen oder Unter­brechungen, nicht vorher­sehbarer außer­gewöhn­licher Umstände wie z.B. Streik, Krieg, Unruhen, behörd­liche Anord­nungen etc., sowie Platz­mangel und unrichtige Aus­künfte begründen keine Ersatz­ansprüche. Insoweit wird auch keine Gewähr für das Einhalten von Anschlüssen jeder Art übernommen. Insofern haftet JK nicht für entgang­enen Gewinn oder sonstige Schäden des VP. Soweit sich nach­stehend nichts anderes ergibt, sind Schaden­ersatz­ansprüche des VP aus der Durch­führung des Trans­portes ausgeschlossen. Sollte ein Trans­port nicht oder nicht recht­zeitig durch­geführt oder voll­endet werden und ist die Ursache der Ausfall eines Fahr­zeugs aus Gründen, die JK zu vertreten hat, so beschränkt sich der Schaden­ersatz­anspruch des VP auf die Durch­führung eines Ersatz­transportes und den Ersatz der Kosten für die Unter­bringung des VP bis zur Gestell­ung eines Fahr­zeugs. Ein weiterer Ersatz des Schadens ist aus­geschlossen. Ins­besondere übernimmt JK keine Haftung für Folge-, Personen- und Vermögens­schäden; es sei denn, diese Schäden sind vorsätz­lich oder grob fahr­lässig verursacht worden. Im übrigen ist der VP verpflich­tet, alles ihm zumutbare zur Schadens­minderung beizu­tragen. Diese Haftungs­frei­zeichnung gilt nicht, soweit die Schadens­ursache auf Vorsatz oder grober Fahr­lässig­keit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der VP wegen des Fehlens einer zugesich­erten Eigen­schaft Schaden­ersatz­ansprüche wegen Nicht­erfüllung macht. Eine weiter­gehende Haftung auf Schaden­ersatz ist - ohne Rücksicht auf die Rechts­natur des geltend gemachten Anspruchs - aus­geschlossen. Diese Rege­lung gilt nicht für Ansprüche aus anfäng­lichen Unver­mögen oder zu ver­tretende Unmöglich­keit. Seit die Haftung aus­geschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persön­liche Haftung der Ange­stellten, Arbeit­nehmer, Mit­arbeiter, Vertreter, Erfüllungs­gehilfen und freier Mit­arbeiter von JK.

Stornierung / Kündigung

  • Aufträge der VP können jederzeit kostenfrei storniert werden - bis 24 Stunden vor Auftrags­beginn. Danach werden 50% des Auftrags­wertes in Rechnung gestellt, wenn schon Fremd­leis­tungen oder eigene Vor­leis­tungen erbracht worden sind. Sollte der Auftrag schon begonnen haben z.B. Anfahrt zum Airport, Treff­punkt oder ähnlich, und wird dann storniert wegen Vorgängen, die JK oder der VP nicht zu verschulden haben z.B. durch Nebel die Landung nicht möglich ist oder die Landung auf einem anderen Airport erfolgt, so sind Anfahrts­kosten in Höhe von 100,00€ zzgl. USt. an JK zu zahlen.
  • JK kann diesen Vertrag kündigen, ohne eine weitere Frist­setzung mit Ablehnungs­androhung erklären zu müssen, wenn:
    • der VP mit seinen Zahlungs­pflichten ganz oder teil­weise in Verzug kommt, er seine Zahlungen einstellt, oder wenn hinsicht­lich seines Vermögens der Antrag auf Eröffnung eines gericht­lichen Vergleichs- oder Konkurs­verfahrens gestellt wird.
    • die Durch­führung des Trans­portes infolge bei Vertrags­abschluss nicht vorher­sehbarer, außer­gewöhn­licher Umstände (z. B. Krieg, Streik, Unruhen, behörd­liche Anord­nungen etc.) unver­hältnis­mäßig erschwert, gefährdet oder wesent­lich beeinträch­tigt wird.
    • die Fahr­zeuge ohne Zustimmung von JK Dritten zur Nutzung über­lassen werden.
    • bei grob ungebühr­lichen Verhalten der Fahrgäste.
  • JK hat Vertrags­partner auf Folgendes hin­gewiesen: eine Kündigung führt dazu, dass der Trans­port umgehend gestoppt wird.
  • Das Kündigungs­recht des VP aus § 649 BGB wird ausge­schlossen.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

  • Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Transport­vertrages oder der All­gemeinen Geschäfts­bedingungen hat nicht die Unwirk­samkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

Gerichtstand

  • Gerichts­stand ist Münster. JK ist jedoch berechtigt, den VP auch an seinem Wohn- oder Geschäfts­sitz zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundes­republik Deutsch­land.

Sicherheit

  • Der VP sichert zu, dass der jeweilige örtliche Veran­stalter durch den VP auf seine Sicherungs­pflichten gegenüber dem Personal und den Fahr­zeugen von JK hingewiesen und belehrt wurde.